Pfandkredit im Leihhaus Frankfurt

Der Pfandkredit.
Bargeld schnell und ohne Schufa-Auskunft.

Der Pfandkredit ist ein typischer Kurzzeitkredit und ein sicherer Weg zur einfachen, problemlosen Geldbeschaffung:

  • Ideal zum Überbrücken kurzfristiger finanzieller Engpässe
  • Schnell, einfach, unbürokratisch und vor allem: Diskret!
  • Keine Gehaltsnachweise und Finanzauskünfte erforderlich
  • Volle Transparenz: Die Abwicklung ist gesetzlich geregelt, die Zinsen und die Gebührensätze sind ebenso geseztlich festgelegt.

So funktioniert ein Pfandkredit

Es ist einfach. Besuchen Sie uns einfach während unserer Öffnungszeiten, bringen Sie Ihr Pfand mit und unsere Experten entscheiden sofort über die Höhe des Kredits.

  • Sie hinterlegen im Leihhaus eine wertbeständige Sicherheit (z.B. Schmuck)
  • Die Höhe des Pfandkredites richtet sich nach dem Schätzwert des Pfandgegenstandes.

Ein Pfandkredit läuft in der Regel vier Monate. Eine Verlängerung ist gegen Zahlung der laufenden Zinsen und Gebühren möglich.

Sobald Sie die Kreditsumme und die angefallenen Zinsen und Gebühren zurückgezahlt haben, bekommen Sie Ihr Pfand wieder ausgehändigt.
Für die Darlehensrückzahlung haftet nur der Pfandgegenstand, keine persönliche Haftung mit Privatvermögen!

Möchten Sie Ihr Pfand nicht mehr zurücknehmen, wird er in Ihrem Sinne auf einer Versteigerung veräußert. Ein eventuell erzielter Mehrerlös steht Ihnen zu und wird an Sie ausgezahlt.

Die Kosten für einen Pfandkredit

Die Zinsen und Gebühren für einen Pfandkredit sind staatlich festgelegt in der "Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher" (Pfandleiherverordnung - PfandlV) im § 10: Zinsen und Vergütung.

Für den Kredit berechnen wir 1 % Zins pro Monat zuzüglich einer Unkostenvergütung  für die Lagerung des Pfandes und die Kreditabwicklung, abhängig von der Höhe des Kredites.

Was kann als Pfand für einen Pfandkredit hinterlegt werden?

Unser Pfandleihhaus gibt Pfandkredite gegen werthaltige Gegenstände aus. Wir beleihen:

  • Goldschmuck
  • Silberschmuck und Juwelenschmuck
  • Goldmünzen und Silbermünzen
  • Goldbarren sowie Gegenstände aus Gold
  • Tafelsilber
  • Silberkorpusware
  • Hochwertige Markenuhren (mit Zertifikat)

Die gesetzlichen Vorgaben zur Pfandleihverordnung

Die Geschäftsvorgänge eines Leihhauses sind gesetzlich geregelt. Die gesamten Gesetzestexte finden Sie hier: Pfandleiherverordnung - PfandlV